- 1557 -

1278.

Das Generalkapitel des Cistercienserordens beschliesst Gewährung folgender Bitten des Königs (Ottokar) von Böhmen:
1) dass das Fest der heil. Hedwig in den Ordenshäusern durch ganz Polen mit einem dazu bestimmten officium gefeiert werde,
2) dass keine Nonne von Kloster Trebnitz, welche aus dem Blute der Stifter stamme, von Ordenswegen gezwungen werde, eine etwa auf sie fallende Wahl zur Aebtissin in einem anderen Kloster anzunehmen,
3) dass die domina Agnes, Nonne in Trebnitz (Tochter Herzogs Heinrich II.), die administratio temporalium in dem Kloster auch fernerhin habe, doch im Einvernehmen und unter Zustimmung der Aebtissin.

Martene et Durand thesaur. anecd. IV. col. 1456, Winter Cisterzienser III. 238. Aus No. 3 sehen wir, dass also Agnes, die 1273 Jan. 2 als Aebtissin aufgeführt wird, diese Würde niedergelegt, aber die Disposition über das Stiftsvermögen thatsächlich behalten hatte.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1875; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 2: Bis zum Jahre 1280. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.